Was beim Vertrag mitläuft

Fast jeder Anschlussvertrag bringt Optionen mit, die in den ersten Monaten nichts kosten und danach schon. Sie sind nicht verboten und auch nicht versteckt, aber sie stehen im Bestellvorgang an einer Stelle, an der man schnell weiterklickt.

Das Sicherheitspaket

Virenschutz und eine Firewall, monatlich abgerechnet, die ersten drei Monate frei. Was dahinter steckt, ist meist eine Lizenz eines bekannten Herstellers.

Windows bringt seit Jahren einen Virenschutz mit, der in unabhängigen Tests mit den gekauften Programmen mithält, und eine Firewall ebenfalls. Wer nichts Besonderes vorhat, braucht das Paket nicht. Wer es doch will, bekommt dieselbe Lizenz im Handel oft günstiger als über die Monatsabrechnung.

Kündigen lässt es sich gesondert vom Anschluss, meist mit kurzer Frist und schriftlich oder über den Kundenbereich. Der beste Zeitpunkt ist der Tag nach dem Vertragsabschluss: Dann läuft die Freimonatsphase ab und endet, statt in ein Abo überzugehen.

Die Routermiete

Das zweite Dauerthema. Ein gemietetes Kabelmodem kostet je nach Anbieter zwischen drei und sieben Euro im Monat, über zwei Jahre also bis zu 170 Euro. Ein eigenes Gerät kostet einmal mehr und danach nichts.

Seit 2016 gilt die freie Endgerätewahl: Kein Anbieter darf dir vorschreiben, welches Gerät du anschließt, und die Zugangsdaten muss er herausgeben. Am Kabelanschluss brauchst du ein Gerät mit eingebautem Kabelmodem und DOCSIS 3.1, sonst bleiben die schnellen Tarifstufen unerreichbar.

Eine Ausnahme lohnt das Nachrechnen: Wo eine Routergutschrift an der Miete hängt, die höher ist als die Miete selbst, ist Mieten billiger. Genau diese Fälle rechnet die Tarifliste unter „Einzelheiten“ mit aus.

Weitere Posten, die auftauchen

Servicepauschalen für Technikertermine, die bei einer Störung im Netz des Anbieters nicht anfallen dürfen. Prüfe die Rechnung, wenn eine erscheint.

Fernsehpakete, die im Bündel mitlaufen. Seit Juli 2024 zahlst du Kabelfernsehen selbst und nicht mehr über die Nebenkosten; im Bündeltarif steht es als Teil des Monatspreises.

Aufschläge für Papierrechnungen, die es nicht mehr geben darf, und Bereitstellungsentgelte, die es geben darf. Letztere zählen in dieser Tarifliste in den Effektivpreis, damit sie nicht untergehen.

Was du tun kannst

Sieh nach der Bestellung in die Auftragsbestätigung und vergleiche sie mit dem, was du ausgewählt hast. Was dort steht und nicht gewollt war, lässt sich in den ersten vierzehn Tagen ohne Grund widerrufen. Danach gelten die Fristen der jeweiligen Option, und die sind meist kurz.

Zurück zu den Ratgebertexten